Mittwoch, 7. Februar 2007

Singapur: Arbeiten

[Singapur: Arbeiten]

Arbeiten ohne entsprechende Erlaubnis (work permit, oder employment pass) ist verboten. Im Grunde benötigt man bereits eine Stellenzusage, dann wird der zukünftige Arbeitgeber die Erlaubnis beantragen. Wichtig zu beachten: Endet das Arbeitsverhältnis, so wird automatisch die Aufenthaltserlaubnis für Singapur auf 14 Tage begrenzt. Dieses normale Besuchervisum kann man benutzen, sich einen neuen Job zu suchen. In jedem Fall sollte vermieden werden, die Aufenthaltserlaubnis zu überziehen oder gar ohne Erlaubnis zu arbeiten. Empfindliche Strafen bis hin zu Gefängnis sind die Folge!

Aufgrund der boomenden Wirtschaft ist es eigentlich auch für Ausländer nicht sehr schwierig, einen Job zu bekommen, wenn man denn gute Qualifikationen hat. Die größte Hürde mag oftmals die Sprache sein, da bei vielen Firmen Mandarin-Kenntnisse vorausgesetzt wird.

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